Unsere Tätigkeit im Familienrecht umfasst insbesondere:
Aufhebung einer Lebenspartnerschaft
Auseinandersetzung nichtehelicher Lebensgemeinschaften
Kindschaftsrechtliche Probleme
Ehen mit einem ausländischem Ehepartner
- Beratung und Vertretung gegenüber der Ausländerbehörde bei Problemen des Nachzugs bzw. der Aufenthaltserlaubnis
- Vertretung in Scheidungsverfahren auch nach ausländischem Recht, sofern auch die bundesdeutschen Gerichte zuständig sind