Unsere Tätigkeit im Familienrecht umfasst insbesondere:
- Eheverträge
- Verträge über die Lebenspartnerschaft
- Verträge über die Ausgestaltung nichtehelicher Lebensgemeinschaften
- Trennungsvereinbarungen
- güterrechtliche Vereinbarungen
Aufhebung einer Lebenspartnerschaft
Auseinandersetzung nichtehelicher Lebensgemeinschaften