Die Kosten unserer Tätigkeit berechnen sich grundsätzlich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG).
Sofern die gesetzliche Vergütung dem Umfang, der Schwierigkeit und der Bedeutung der Angelegenheit nicht gerecht wird, vereinbaren wir mit unseren Mandanten ein Honorar. Darüber klären wir Sie vor der Übernahme des Mandats auf.

Bitte beachten Sie folgende Besonderheiten:

Erstberatung

Für eine Erstberatung fallen Kosten zwischen 50,- Euro und 190,- Euro netto an. Sofern Sie Empfänger von laufenden sozialen Leistungen sind oder über ein sehr geringes Einkommen verfügen, besteht eventuell die Möglichkeit bei dem für Ihren Wohnsitz zuständigen Amtsgericht für die Beratung einen Beratungshilfeschein zu erhalten, so dass nur eine weitere Gebühr von 10,- Euro anfällt. Die genauen Kosten erfragen Sie bitte bei der Anmeldung des Termins.

Rechtsschutzversicherung

Beratungshilfeschein

Prozesskostenhilfe