Die Kosten unserer Tätigkeit berechnen sich grundsätzlich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG).
Sofern die gesetzliche Vergütung dem Umfang, der Schwierigkeit und der Bedeutung der Angelegenheit nicht gerecht wird, vereinbaren wir mit unseren Mandanten ein Honorar. Darüber klären wir Sie vor der Übernahme des Mandats auf.
Bitte beachten Sie folgende Besonderheiten:
Sind Sie rechtsschutzversichert, rechnen wir unsere Gebühren direkt mit Ihrer Versicherung ab, sofern Ihnen eine Deckungszusage erteilt wurde. Wenn Sie sicher gehen wollen, ob die von Ihnen gewünschte anwaltliche Tätigkeit von Ihrer Rechtsschutzversicherung übernommen wird, sollten Sie dies vorab mit Ihrer Versicherung klären.