Die Kosten unserer Tätigkeit berechnen sich grundsätzlich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG).
Sofern die gesetzliche Vergütung dem Umfang, der Schwierigkeit und der Bedeutung der Angelegenheit nicht gerecht wird, vereinbaren wir mit unseren Mandanten ein Honorar. Darüber klären wir Sie vor der Übernahme des Mandats auf.
Bitte beachten Sie folgende Besonderheiten: